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Unterhalt

Die Vertretung in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich.

Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.

Es kann eine Unterhaltspflicht für die Dauer des Getrenntlebens bestehen.

Es kann darüber hinaus auch eine Unterhaltspflicht nach Scheidung der Ehe bestehen.

Eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung entsteht erst mit der Aufforderung zu Unterhaltszahlungen oder mit der Aufforderung zur Erteilung von Einkommensauskünften.

Die Höhe der Unterhaltspflicht lässt sich außergerichtlich prüfen und vereinbaren.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Streitfalle gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Bitte wenden Sie sich an uns, falls Regelungsbedarf in unterhaltsrechtlichen Fragen bestehen sollte.

Die Kommunikation kann per Post, Telefax oder e-mail erfolgen.

Häufig sind Unterhaltsfragen jedoch sehr komplex, so dass telefonische Besprechungen hilfreich sind.

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